Es dürfen auch Jugendliche im Alter von 14 jahren arbeiten, jedoch darf diese nur zwei Stunden pro Tag umfassen und darf nicht vor der schule sein.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt die wochenarbeitszeit auf 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche. Wird die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen verkürzt, kann die Arbeitszeit an anderen Tagen auf maximal 8,5 Stunden verlängert werden(§8). Das Mindestalter ist 15 Jahre, für Arbeiten in der LandWirtschaft und als Zeitungsaus
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend – JArbSchG) ist ein Deutsches Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Es zählt zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz en.
- Text des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- Broschüre zum Jugendarbeitsschutzgesetz
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